STACKIT
Nutzungsbedingungen
STACKIT Cloud
1. Allgemeines
1.1
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung des STACKIT Cloud-Portals („Portal“) sowie den Bezug und die Nutzung der STACKIT Cloud Services („STACKIT Cloud Services“).
1.2
Die über das Portal angebotenen STACKIT Cloud Services richten sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3
Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen können jederzeit online abgerufen, abgespeichert und ausgedruckt werden.
2. Registrierung für das Portal; Einrichtung Kundenkonto
2.1
Die Nutzung des Portals setzt die erfolgreiche Registrierung des Kunden bei der STACKIT GmbH & Co. KG, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm, Registergericht Stuttgart, HRA 741347 („STACKIT“) voraus. Auf eine Registrierung besteht jedoch kein Anspruch des Kunden.
2.2
Der Kunde kann seine Registrierung für das Portal direkt bei STACKIT oder über seinen Reselling-Partner (vgl. Ziff. 4.3) beantragen. Zur Registrierung sind insbesondere die Angabe von Adress- und Rechnungsinformationen sowie der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden erforderlich. Zudem vergibt der Kunde bei der Registrierung ein eigenes Passwort, welches dem Kunden in Kombination mit der angegebenen E-Mail-Adresse den Login in das Portal und den Zugang zu seinem Kundenkonto ermöglicht. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Login-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Login-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Login-Daten zu ermöglichen. Bei der Registrierung ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgetreu und vollständig zu machen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine angegebenen Daten auf aktuellem Stand zu halten und sicherzustellen, dass der Kunde unter der angegebenen Adresse erreichbar ist und dass die E-Mail-Adresse nicht auf eine andere Person übertragen wird. Falls sich angegebene Daten ändern, müssen diese Daten unverzüglich durch den Kunden angepasst und korrigiert werden. Falls der Kunde unvollständige oder falsche Angaben macht, hat STACKIT das Recht, das Kundenkonto und den Zugang zum Portal vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie das Kundenkonto zu löschen, sofern der Kunde das vertragswidrige Verhalten auch nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einstellt.
2.3
Nach dem Eingang des Angebots zur Registrierung des Kunden erhält der Kunde eine Bestätigung über den Eingang des Angebots an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse („Zugangsbestätigung“).
2.4
Mit erfolgreicher Registrierung wird dem Kunden ein über das Portal zugängliches, persönliches Kundenkonto erstellt („Kundenkonto“) und der Kunde entsprechend benachrichtigt. Eine Freischaltung des Kundenkontos stellt die Annahme des Registrierungsangebots des Kunden dar.
2.5
Das Kundenkonto ist nur mit vorheriger Zustimmung von STACKIT auf eine andere (juristische/natürliche) Person übertragbar.
3. Inhalt der STACKIT Cloud Services
3.1
Die Leistungsinhalte der STACKIT Cloud Services, welche der Kunde beziehen kann, werden regelmäßig abschließend aus einer Kombination der allgemeingültigen Servicebeschreibung zusammen mit den speziellen, zu den jeweiligen STACKIT Cloud Services herausgegebenen Leistungsscheinen definiert:
- Die allgemeingültige Servicebeschreibung der STACKIT Cloud Services enthält eine Zusammenfassung aller Regelungen und Parameter, welche für sämtliche angebotenen STACKIT Cloud Services gelten, abrufbar in jeweils aktueller Ausführung unter https://www.stackit.de/de/agb/servicebeschreibung („Servicebeschreibung“).
- Daneben werden Leistungsscheine aufgeführt, welche den Leistungsumfang des individuellen STACKIT Cloud Service enthalten, jeweils in aktueller Ausführung abrufbar unter https://www.stackit.de/de/agb/leistungsscheine („Leistungsscheine“).
Ein STACKIT Cloud Service besteht somit regelmäßig aus der Kombination der allgemeingültigen Servicebeschreibung und einem zusätzlich vom Kunden ausgewählten Leistungsschein.
3.2
Sofern und soweit sich die Inhalte dieser Nutzungsbedingungen, der Servicebeschreibung und des Leistungsscheins inhaltlich widersprechen, hat der Inhalt des Leistungsscheins insofern und insoweit Vorrang vor den Inhalten der Servicebeschreibung und diesen Nutzungsbedingungen, die Servicebeschreibung hat insofern und insoweit Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.
4. Bezug von STACKIT Cloud Services durch den Kunden
4.1
Der Bezug von STACKIT Cloud Services setzt die vorherige erfolgreiche Registrierung des Kunden über das Portal gemäß Ziffer 2. dieser Nutzungsbedingungen voraus.
4.2
Über das Portal hat der Kunde ebenfalls die Möglichkeit, die Servicebeschreibung sowie die Leistungsscheine der STACKIT Cloud Services einzusehen. Die Darstellungen innerhalb des Portals, der Servicebeschreibung sowie der ausgewiesenen Leistungsscheine der STACKIT Cloud Services stellen dabei kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Leistungskatalog dar. Erst der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die von ihm ausgewählten STACKIT Cloud Services ab, sobald der Kunde den Online-Bestellprozess abschließt („Bestellung“).
4.3
Vertragsparteien eines Vertrags über den Bezug eines STACKIT Cloud Services („Abonnement“) sind der Kunde und der Anbieter. Anbieter („Anbieter“) ist:
- für den Fall, dass der Kunde direkt von STACKIT Zugriff auf den jeweiligen STACKIT Cloud Service erhält und die STACKIT Cloud Services bezieht, die STACKIT;
- oder für den Fall, dass der Kunde über einen gesondertes Vertragsverhältnis mit einem Reselling-Partner von STACKIT Zugriff auf das Portal zum Zwecke des Bezugs von STACKIT Cloud Services erhält, der Reselling-Partner („Reselling-Partner“).
4.4
Das Abonnement zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt erst durch eine Annahmeerklärung des Anbieters zustande, welche in der Regel durch Bereitstellung der gebuchten STACKIT Cloud Services gegenüber dem Kunden erfolgt.
4.5
Mit Annahme der Bestellung durch den Anbieter kommt zwischen den Parteien ein auf die jeweils vereinbarte Laufzeit befristeter, entgeltliches Abonnement über die Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen STACKIT Cloud Service mit dem Inhalt dieser Nutzungsbedingungen, der Servicebeschreibung und des zugehörigen Leistungsscheins zustande.
4.6
Sofern der Anbieter ein Reselling-Partner ist, bleiben etwaige abweichende Vereinbarungen zwischen dem Reselling-Partner und dem Kunden im Hinblick auf diese Nutzungsbedingungen bzw. das jeweils abgeschlossenen Abonnement unberührt und gelten vorrangig zwischen diesen Parteien.
4.7
Soweit in der Servicebeschreibung oder den Leistungsscheinen nichts Abweichendes vereinbart ist, werden ab Abschluss eines Abonnements in einem oder mehreren von STACKIT genutzten Rechenzentren die STACKIT Cloud Services für die Nutzung notwendigen Ressourcen bereitgestellt und dem Kunden Zugriff entsprechend des in der Servicebeschreibung und den Leistungsscheinen vereinbarten Umfangs gewährt. Schließt der in der Servicebeschreibung und in den Leistungsscheinen vereinbarte Umfang das Speichern von eigenen Daten ein, ist neben dem Abspeichern immer auch die Möglichkeit des Datenabrufs eingeschlossen.
4.8
Zur Erbringung der STACKIT Cloud Services können auch geeignete Subunternehmer eingesetzt werden.
5. Laufzeit und Kündigung des abonnierten STACKIT Cloud Services und des Kundenkontos
5.1
STACKIT Cloud Services können grundsätzlich über zwei verschiedene Laufzeitmodelle bezogen werden:
- STACKIT Cloud Services im Format “Pay-As-You-Go” werden gemäß der im Leistungsschein aufgeführten Verbrauchseinheiten abgerechnet und sind stundengenau durch den Kunden kündbar („Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services“).
- STACKIT Cloud Services im Format “Reserved” werden gemäß einer fest vereinbarten Abonnementlaufzeit bezogen und abgerechnet und können erst zum Ende der Abonnementlaufzeit durch den Kunden gekündigt werden („Reserved STACKIT Cloud Services“).
5.2
Ob es sich bei einem über das Portal ausgewiesenen STACKIT Cloud Service um einen Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Service, oder einen Reserved STACKIT Cloud Service handelt, oder der Kunde zwischen beiden Laufzeitmodellen wählen kann, geht aus dem jeweiligen im Portal dargestellten STACKIT Cloud Service hervor.
5.3
Abonnierte Reserved STACKIT Cloud Services können, soweit nichts Abweichendes im zugrundeliegenden Leistungsschein bzw. der Servicebeschreibung geregelt ist, mit einer Frist von sechs (6) Werktagen zum Ablauf der vereinbarten ersten Laufzeit gegenüber dem Anbieter gekündigt werden. Soweit im Leistungsschein bzw. der Servicebeschreibung keine abweichende Regelung getroffen ist, verlängert sich die Laufzeit eines abonnierten Reserved STACKIT Cloud Service automatisch um eine weitere Laufzeit, wenn der Kunde sein vorstehendes Kündigungsrecht nicht fristgerecht ausübt. Die vorstehende Kündigungsfrist gilt für die weiteren Laufzeiten entsprechend.
5.4
Abonnierte Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services kann der Kunde jederzeit im Self-Service-Bereich des Portals stundengenau kündigen.
5.5
Das Recht zur ordentlichen Kündigung steht darüber hinaus – sofern in der Servicebeschreibung oder im zugrundeliegenden Leistungsschein nichts Abweichendes geregelt ist – auch dem Anbieter in der Form zu, dass
- für abonnierte Reserved STACKIT Cloud Services mit einer Mindestabonnementlaufzeit von bis zu zwölf (12) Monaten eine Kündigung durch den Anbieter gegenüber dem Kunden frühestens nach einer Abonnementlaufzeit von einem (1) Monat, mit einer ordentlichen Kündigungsfrist von jeweils drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform erfolgen kann; für Abonnements eines Reserved STACKIT Cloud Services mit einer Mindestabonnementlaufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten hat der Anbieter das Recht, frühestens nach einer Abonnementlaufzeit von einem (1) Monat, das Abonnement mit einer ordentlichen Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten zum Monatsende gegenüber dem Kunden in Textform zu kündigen.
- für abonnierte Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services hat der Anbieter das Recht, das Abonnement mit einer Frist von vier (4) Wochen ordentlich in Textform zu kündigen.
5.6
Jedes Abonnement kann von jeder Partei bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Parteien die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann („wichtiger Grund“). Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung eines Abonnements berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn
- der Kunde mit der Begleichung eines nicht unerheblichen Teils (≥ 20%) der Monatsabrechnung in Verzug ist und auch nach erfolgter Abmahnung den ausstehenden Betrag nicht begleicht,
- der Kunde zahlreiche oder schwerwiegende Vertragsverstöße begeht,
- der Kunde dem Portal durch ein von ihm zu verantwortendes Verhalten einen Schaden zufügt,
- der Kunde in schwerwiegendem Maße gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt,
- der Kunde die STACKIT Cloud Services insbesondere im Zusammenhang mit extremistischen, rechts- oder sittenwidrigen Inhalten nutzt bzw. auf Informationen solchen Inhalts hinweist, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Reselling-Partners oder STACKIT schädigen können, oder
- der Kunde gegen Bestimmungen aus Ziffer 9.4 dieser Nutzungsbestimmungen verstößt.
5.7
Soweit in der Servicebeschreibung bzw. im Leistungsschein nichts Abweichendes vereinbart ist, hat der Kunde mit Wirksamkeit der Kündigung keinen Zugriff mehr auf den abonnierten STACKIT Cloud Service. Hinsichtlich der mit dem STACKIT Cloud Service möglicherweise gespeicherten Daten obliegt dem Kunden die Verantwortung, diese vor Wirksamkeit der Kündigung entsprechend außerhalb der Systeme von STACKIT zu sichern. Spätestens mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamkeit der Kündigung werden möglicherweise noch im STACKIT Cloud Service gespeicherte Daten unwiderruflich gelöscht. Die Löschung umfasst dabei insbesondere gespeicherte Daten in der Umgebung des Kunden, Metadaten und Backups (sofern vorhanden) auf den Systemen von STACKIT. Von der Löschung unberührt bleiben Daten, bei denen STACKIT aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften zur weitergehenden Aufbewahrung verpflichtet ist.
5.8
Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den abonnierten STACKIT Cloud Services vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese Bedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat (z.B. Zahlungsverzug des Kunden). Bei der Entscheidung über eine Sperrung eines oder mehrerer abonnierter STACKIT Cloud Services wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und eine Sperrung nach Möglichkeit vorab mit einer angemessenen Frist in Textform androhen. Vorstehende Regelungen zur Sperrung des Zugangs zu den abonnierten STACKIT Cloud Services gelten auch für die Sperrung des Kundenkontos durch STACKIT.
5.9
Die Nutzung des Kundenkontos wird auf unbestimmte Zeit gewährt. Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Kundenkonto gegenüber STACKIT über das Portal selbst mit sofortiger Wirkung ordentlich zu kündigen (Schließung des Kundenkontos). Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden setzt voraus, dass keine laufenden Abonnements für STACKIT Cloud Services zwischen dem Kunden und dem Anbieter bestehen. Abonnierte Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services müssen dementsprechend vor der Kündigung des Kundenkontos vom Kunden gekündigt werden. Abonnierte Reserved STACKIT Cloud Services können erst mit Wirkung zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. STACKIT kann das Kundenkonto, sofern keine Abonnements zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehen, ebenfalls ordentlich in Textform ohne die Einhaltung einer Frist kündigen (inbegriffen ist die Schließung des Kundenkontos). STACKIT wird vor der Kündigung des Kundenkontos den Kunden jedoch auf den Umstand einer bevorstehenden beabsichtigten ordentlichen Kündigung hinweisen. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Kundenkontos bleibt unberührt. Eine wirksame außerordentliche Kündigung des Kundenkontos hat stets die zeitgleiche Beendigung aller laufenden Abonnements zum Wirksamkeitszeitpunkt der außerordentlichen Kündigung zur Folge.
5.10
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung des Kundenkontos zur Folge hat, dass auf das Kundenkonto irreversibel nicht mehr zugegriffen werden kann. Der Kunde wird vor Durchführung der Kündigung des Kundenkontos ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen.
5.11
Mit Zugang einer wirksamen Kündigung des Kundenkontos löscht STACKIT sämtliche dem Kundenkonto zugeordneten Daten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen. Von der Löschung unberührt bleiben Daten, bei denen STACKIT aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften zur weitergehenden Aufbewahrung verpflichtet ist.
5.12
Sämtliche Kündigungen des Kunden haben stets über das Portal zu erfolgen.
6. Inhaltsänderung abonnierter STACKIT Cloud Services durch den Anbieter
6.1
Der Anbieter ist berechtigt, abonnierte STACKIT Cloud Services aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarem erforderlichen Grund für die Zukunft zu ändern, soweit durch die entsprechende Änderung nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Leistungsinhalte geändert werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist, d.h. sich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht überwiegend zu Ungunsten des Kunden verschiebt (insbesondere durch Upgrades). Der Anbieter wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei (2) Wochen mitteilen. Wenn der Kunde gegenüber dem Anbieter nach Zugang der Mitteilung, den Änderung nicht schriftlich bis zum Wirksamwerden der Änderungen widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und wird Vertragsbestandteil des Abonnements. Auf die Rechtsfolgen, die Frist und den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird der Anbieter den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde der Leistungsänderung widerspricht, steht dem Anbieter ein ordentliches Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung hinsichtlich (i) der Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services oder (ii) der Reserved STACKIT Cloud Services und – sofern die Änderung das Portal betrifft – (iii) sämtlicher Verträge (d.h. (i) oder (ii) und die Nutzungsbedingungen) zu.
6.2
Updates, Patches, Bug Fixes oder sonstige Verbesserungen abonnierter STACKIT Cloud Services kann der Anbieter jederzeit auch ohne Ankündigung gegenüber dem Kunden im Sinne der Ziffer 6.1 vornehmen. Der Kunde ist zudem, soweit dies technisch für die Implementierung der zuvor genannten Updates, Patches, Bug Fixes oder sonstigen Verbesserungen erforderlich ist, zu deren unverzüglichen Installation verpflichtet.
6.3
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass soweit die Servicebeschreibung oder der entsprechende Leistungsschein abweichende Regelungen zur Inhaltsänderung von STACKIT Cloud Services enthält, diese abweichenden Regelungen insoweit vorrangig gelten.
6.4
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Maßnahmen im Sinne der Ziff. 6.1 und 6.2 dazu führen können, dass kundeneigene Hard- und Software bzw. Hard- und Software von Dritten, welche nicht durch den Anbieter bereitgestellt werden, möglicherweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt im Zusammenspiel mit den geänderten abonnierten STACKIT Cloud Services funktionieren können. Der Anbieter übernimmt insofern, ausgenommen in den Fällen der Ziff. 15.1, keine Haftung für die Funktionalität oder die Wiederherstellung der Funktionalität von Hard- und Software des Kunden oder Dritter.
7. Anpassung abonnierter STACKIT Cloud Services durch den Kunden
7.1
Soweit in der Servicebeschreibung bzw. im Leistungsschein keine abweichende Regelung getroffen ist, kann der Kunde abonnierte STACKIT Cloud Services jederzeit über das Portal im Rahmen der zur Verfügung gestellten Konfigurationsmöglichkeiten anpassen, z.B. Kapazitäten erhöhen oder reduzieren oder anderweitige angebotene Änderungsmöglichkeit der zugrundeliegenden technischen Spezifikationen der abonnierten STACKIT Cloud Services vornehmen(„Anpassung des Abonnements“). Die Anpassung des Abonnements kommt dabei durch das Verfahren gemäß Ziffer 4., welches hierbei entsprechend Anwendung findet, zustande.
7.2
Der Anbieter weist vorsorglich darauf hin, dass eine Anpassung des Abonnements insbesondere auch zu einer Erhöhung der Vergütung führen kann. Dem Kunden wird die mit der beabsichtigten Anpassung möglicherweise einhergehende Veränderung der zu zahlenden Vergütung für ein Abonnement über das Portal angezeigt.
7.3
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Reduzierung bei Abonnements von Reserved STACKIT Cloud Services – anders als bei Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services – nicht möglich ist.
7.4
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung bei Abonnements von Reserved STACKIT Cloud Services zu einer automatischen Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Laufzeit führen kann.
8. Verfügbarkeit der STACKIT Cloud Services
Die STACKIT Cloud Services stehen dem Kunden wie im jeweiligen, dem Abonnement zugrunde liegenden Leistungsschein beschriebenen Umfang zur Verfügung. Die Berechnung der Verfügbarkeit ergibt sich aus der in der Servicebeschreibung dargestellten Methodik.
9. Anforderungen an die Nutzung des Kunden
9.1
Die Nutzung der STACKIT Cloud Services unterliegt den nachstehend aufgeführten sonstigen Nutzungspflichten sowie etwaiger Pflichten, welche explizit im jeweiligen, dem Abonnement zugrundeliegenden Leistungsschein bzw. der Servicebeschreibung, aufgeführt sind.
9.2
Der Kunde ist für alle von ihm übermittelten Daten selbst verantwortlich, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit und deren Integrität. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Anbieter findet nicht statt.
9.3
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die STACKIT Cloud Services ausschließlich von berechtigten Personen genutzt werden. Berechtigte Personen sind die hierzu entsprechend ermächtigten Mitarbeiter des Kunden, sofern vorhanden. Für die Administration der Berechtigungen und die Überwachung der Nutzungsrechte einzelner Benutzer ist der Kunde verantwortlich. Sofern Hinweise auf die Nutzung des Kundenkontos durch unbefugte Dritte vorliegen, wird der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Kundenkonto durchgeführt werden.
9.4
Insbesondere ist vom Kunden nachfolgendes einzuhalten:
- überlassene Zugangsdaten sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergeben werden;
- gewerbliche Schutz- und Urheberrechte Dritter müssen beachtet werden (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter); Ziff. 10.3 gilt entsprechend;
- Leistungen des Anbieters und dessen Erfüllungsgehilfen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden oder zur missbräuchlichen Nutzung überlassen werden; insbesondere untersagt ist die Übermittlung oder der Hinweis von Informationsangeboten mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten, Inhalten die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von STACKIT oder dem Reselling Partner schädigen können;
- der Versuch, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Reselling-Partners oder STACKIT oder deren Kunden unbefugt einzudringen, ist zu unterlassen;
- die Nutzung abonnierter STACKIT Cloud Services im Zusammenhang mit Inhalten aus dem Bereich des Glücksspiels und der Pornografie sind nicht gestattet;
- die Nutzung von STACKIT Cloud Services für den Einsatz in Hochrisikobereichen (dazu zählen insbesondere Waffensysteme, Kernkraftanlagen, Lebenserhaltungssysteme, Kommunikations- und Navigationssysteme im Luftverkehr sowie sonstige kritische Einsatzgebiete, in denen der Ausfall der STACKIT Cloud Services direkt oder indirekt zu Verletzungen oder zum Tod von Menschen führen kann) ist nur nach vorheriger Anfrage und dem Abschluss einer Vertragsergänzung mit STACKIT gestattet;
- der Austausch von elektronischen Nachrichten darf nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) genutzt werden; und
- vor der Versendung von Daten und Informationen sind diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Vom Kunden genutzte Systeme und STACKIT Cloud Services sowie sonstige kundeneigene Applikationen und Daten sind vor missbräuchlicher Nutzung schützen und frei von Schadsoftware halten (z.B. durch entsprechende Firewall-Einstellungen, das Einspielen aktueller Sicherheitsupdates und -software oder die Nutzung von Malware Scannern).
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1
Der Kunde wird den Anbieter in angemessenem Umfang bei der Verschaffung und Ausführung der STACKIT Cloud Services unterstützen. Der Kunde wird insbesondere:
- In eigener Verantwortung sämtliche technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung zu ermöglichen;
- Probleme bei der Nutzung von STACKIT Cloud Services sowie aufgetretene Sicherheitsvorfälle, welche im Zusammenhang mit den STACKIT Cloud Services stehen, unverzüglich nach Entdeckung gegenüber STACKIT (über support.stackit.cloud) melden;
- bei Problemmeldungen die aufgetretenen Symptome, die Programmfunktionalität sowie die System- und Hardwareumgebung detailliert beobachten und auftretende Probleme unter Angabe von für die Problembeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen Anwender, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie ggf. simultan geladener Drittsoftware, und Unterlagen schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) melden;
- einen administrativen Ansprechpartner auf der Plattform hinterlegen, der als solcher alle für die Zwecke der Durchführung der Leistungen erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt; der Kunde wird unverzüglich jede Änderung bei den benannten administrativen Ansprechpartnern des Kunden in das Portal einstellen;
- bei der Suche nach Problemursachen unterstützen und seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit den von STACKIT bzw. dem Reselling-Partner beauftragten Mitarbeitern anhalten;
- Für seine Anwendungsfälle notwendigen Erweiterungen oder Reduktionen abonnierter STACKIT Cloud Services selbstständig über das Portal durchführen;
- Die im Portal veröffentlichten Release-Notes lesen und ggf. darin näher beschriebene angemessene Mitwirkungspflichten erfüllen; und
- Sollte es für die Eingrenzung oder Behebung eines Problems notwendig oder förderlich sein, dass STACKIT bzw. der Reselling-Partner Zugriff auf ein System des Kunden erhält, so wird der Kunde bei Bedarf auf eigene Kosten (inkl. Verbindungskosten) einen Remote-Access (VPN-Verbindung oder Remote Desktop Sharing) oder einen sonstigen Administrationszugriff gegenüber STACKIT bzw. dem Reselling-Partner zur Verfügung stellen. Hierbei wird der Kunde nach dem Stand der Technik angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Virusinfektionen oder anderen Beeinträchtigungen treffen.
10.2
Der Kunde stellt die ordnungsgemäße Einrichtung und Anbindung der in seiner Verantwortung befindlichen Systeme sicher, testet und dokumentiert diese im üblichen Umfang.
10.3
Der Kunde stellt sicher, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, um STACKIT Cloud Services für seine Datenverarbeitungszwecke nutzen zu können; dies gilt insbesondere für die Nutzung von Software, Applikationen oder sonstigen Leistungen Dritter, die der Kunde im Zusammenhang mit abonnierten STACKIT Cloud Services nutzt. Der Kunde hat insbesondere etwaige Lizenzbestimmungen, Urhebergesetze und/oder anderweitige Leistungsschutzrechte des Anbieters wie auch von Dritten zu beachten und einzuhalten.
10.4
Solange Mitwirkungs- oder Beistellleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind, ist der Anbieter von seiner betreffenden Leistungspflicht ganz oder teilweise insoweit befreit, wie der Anbieter auf die jeweilige Mitwirkung oder Beistellung zur Erbringung der nach diesen Nutzungsbedingungen oder dem abgeschlossenen Abonnement geschuldeten Leistungen angewiesen ist. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen, die durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungs-/Beistellleistungen durch den Kunden entstehen.
11. Preise und Abrechnung
11.1
Die für STACKIT Cloud Services maßgeblichen Preise gehen aus der jeweils aktuell gültigen Preisliste hervor. Das vom Kunden im Rahmen eines Abonnements zu zahlende Entgelt wird dem Kunden vor Aufgabe der Bestellung gem. Ziff. 4.2 angezeigt und mit Abschluss des Abonnements verbindlich vereinbart. Die Nutzung des Portals selbst ist entgeltfrei.
11.2
Preise werden als Nettopreise ausgewiesen.
11.3
Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, werden dem Kunden abonnierte Reserved STACKIT Cloud Services monatlich im Nachgang und abonnierte Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services monatlich nachträglich nach Feststellung des Verbrauchs in Rechnung gestellt; Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden sofort und ohne Abzug fällig.
11.4
Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem vom Kunden zuvor ausgewählten Bezahlverfahren.
11.5
Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen elektronisch übermittelt werden können. Dabei können für die Rechnungstellung auch Boten oder Vertreter eingesetzt werden. Rechnungen werden an die allgemein bekannt gegebene elektronische Adresse des Kunden gesandt.
11.6
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für die abonnierten STACKIT Cloud Services bei veränderten Marktbedingungen oder bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen im Umfang der Veränderung anzupassen; bei abonnierten Reserved STACKIT Cloud Services ist eine Erhöhung erstmals nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit zulässig. Wenn der Kunde gegenüber dem Anbieter nach Zugang der Mitteilung, der Preisanpassung nicht schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen widerspricht, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf die Rechtsfolgen, die Frist und den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird der Anbieter den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.
11.7
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Er ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung der gegen den Anbieter gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen; dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
11.8
Der Anbieter ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
12. Gewährleistung
12.1
Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit abonnierter STACKIT Cloud Services ergibt sich aus den zugrundeliegenden Leistungsscheinen bzw. der Servicebeschreibung, insbesondere den dort festgelegten Verfügbarkeitsangaben.
12.2
Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen. Mangelanzeigen des Kunden müssen insbesondere (i) eine ausführliche Beschreibung des Vorfalls, (ii) Angaben zum Zeitpunkt und zur Dauer des Ausfalls und (iii) Anzahl und Standort(e) der betroffenen Personen (falls zutreffend) enthalten. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren diejenigen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
12.3
Das Recht zur Selbstvornahme des Kunden nach § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen.
12.4
Sofern den dem abonnierten STACKIT Cloud Service zugrundeliegenden Verfügbarkeitsangaben des Leistungsscheins bzw. der Servicebeschreibung nicht entsprochen wird („Verfügbarkeitsdefizit“), hat der Kunde das Recht, bis zu zwei (2) Wochen nach Zugang der Rechnung für die jeweilige Abrechnungsperiode des betroffenen Abonnements das Verfügbarkeitsdefizit in Textform unter Benennung des betroffenen abonnierten STACKIT Cloud Service gegenüber dem Anbieter anzuzeigen („Verfügbarkeitsdefizitanzeige“). Für zutreffend angezeigte Verfügbarkeitsdefizite weist der Anbieter dem Kunden für die nachfolgende Abrechnungsperiode ein Guthaben in innerhalb des Leistungsscheins bzw. der Servicevereinbarung ausgewiesener prozentualer Höhe des regulär im Abonnement vereinbarten Entgelts des STACKIT Cloud Services zu, welches die zu zahlende Vergütung des Kunden für die nachfolgende Abrechnungsperiode entsprechend reduziert. Nicht oder nicht rechtzeitig beim Anbieter eingegangene Verfügbarkeitsdefizitanzeigen des Kunden finden keine Berücksichtigung.
12.5
Die Rechte des Kunden wegen Mängeln der STACKIT Cloud Services sind ausgeschlossen, soweit der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an den abonnierten STACKIT Cloud Services vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
13. Nutzungsrechte und Lizenzbestimmungen
13.1
Dem Kunden wird hinsichtlich der Nutzung des Portals sowie seiner Inhalte ein einfaches (d.h. nicht exklusives), zeitlich auf die Laufzeit der Nutzungsbedingungen beschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites beschränktes Nutzungsrecht für die internen Geschäftszwecke des Kunden eingeräumt.
13.2
Der Kunde erhält zudem ein auf die Dauer des Abonnements und für den abonnierten Nutzungsumfang beschränktes Recht, auf den abonnierten STACKIT Cloud Service zuzugreifen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die STACKIT Cloud Services über die nach Maßgabe dieser Bestimmungen sowie des zugrundeliegenden Leistungsscheins bzw. der Servicebeschreibung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die STACKIT Cloud Services oder Teile davon zu veräußern oder Dritten zu überlassen; hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, abonnierte STACKIT Cloud Services als Grundlage für eigene Produkte zu verwenden (z.B. Software as a Service Dienste) und diese wiederum Endkunden des Kunden anzubieten, solange die vereinbarten Abonnementbedingungen nicht entgegenstehen bzw. eingehalten werden; der Kunde muss sich ein Handeln, Dulden oder Unterlassen seiner Endkunden im Hinblick auf die Einhaltung der Abonnementbedingungen durch den Kunden zurechnen lassen. Im Übrigen gilt Ziffer 13.1 für die abonnierten STACKIT Cloud Services entsprechend.
13.3
Sofern der abonnierte STACKIT Cloud Service Programme oder Software von Drittherstellern enthält, gelten für diese zusätzlich die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Dritthersteller. Der Kunde stellt insofern sicher, dass er die Lizenzbestimmungen der Dritthersteller einhält. Die Lizenzbestimmungen der Dritthersteller sind für den Kunden innerhalb eines Leistungsscheins des jeweiligen STACKIT Cloud Service einsehbar und werden mit Abschluss eines Abonnements durch den Kunden akzeptiert.
13.4
Sofern zeitlich begrenzt eingeräumte Nutzungsrechte an Programmen und Software des Kunden enden, hat der Kunde alle Programme und Software inklusive etwaiger Kopien zu löschen und dies auf Anfrage des Anbieters in Textform zu bestätigen. Soweit der Kunde aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zur Aufbewahrung der Software und Programme verpflichtet ist, tritt seine Verpflichtung mit dem Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ein.
13.5
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die STACKIT Cloud Services und die damit verbundenen Softwareanwendungen und Daten den Beschränkungen von Exportgesetzen, Außenwirtschaftsgesetzen, Sanktionsvorschriften und sonstigen Bestimmungen („Handelsregularien“) unterliegen können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die anwendbaren Handelsregularien einzuhalten. Der Kunde erklärt mit Abgabe seines Registrierungsangebots für das Portal insbesondere, dass er nicht in einem Land oder einer Region ansässig ist, welches umfassenden handelsrechtlichen Beschränkungen oder Embargos (z.B. Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien) unterliegt. Zudem wird der Kunde – ungeachtet anderweitiger lizenzrechtlicher Vereinbarungen – keine STACKIT Cloud Services an natürliche oder juristische Personen zur Verfügung stellen, die geltenden Beschränkungen nach jeweils geltenden Handelsregularien unterliegen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet bestehende Leistungspflichten gegenüber dem Kunden zu erfüllen, soweit durch die Erfüllung ein Verstoß gegen geltende Handelsregularien begründet würde.
14. Verletzung von Rechten Dritter und Freistellungsansprüche
14.1
Soweit durch die STACKIT Cloud Services Rechte Dritter verletzt werden, wird der Anbieter nach eigener Wahl entweder auf eigene Kosten das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Leistungen so abändern, dass sie die Rechte nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Gelingt dem Anbieter dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht, ist der Kunde berechtigt, das betroffene Abonnement ordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
14.2
Unter der Voraussetzung, dass der Anbieter im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Erbringung der STACKIT Cloud Services schuldhaft gehandelt hat, der Kunde den Anbieter unverzüglich von der Geltendmachung von Ansprüchen wegen angeblicher Verletzung von Rechten Dritter durch die STACKIT Cloud Services unterrichtet, dem Anbieter auf Verlangen die alleinige Rechtsverteidigung überlässt und den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützt, wird der Anbieter den Kunden von allen rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter und den damit verbundenen Kosten für die Rechtsverteidigung Dritter freistellen. Dabei findet die summenmäßige Haftungsbegrenzung gem. Ziffer 15 auch im Rahmen dieser Ziffer 14.2 entsprechende Anwendung.
14.3
Unter der Voraussetzung, dass der Kunde im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der STACKIT Cloud Services schuldhaft gehandelt hat (insbesondere im Zusammenhang mit Ziffer 13.3) und der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter unterrichtet, wird der Kunde den Anbieter von allen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter freistellen.
15. Haftung
15.1
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund –
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei Übernahme einer Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
- bei Ansprüchen des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.2
Unbeschadet der Regelungen in vorstehender Ziff. 15.1 haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit für sonstige Schäden nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
15.3
Die Parteien gehen davon aus, dass die bei Vertragsabschluss typischen und vorhersehbaren Schäden im einzelnen Schadensfall einen Betrag von Euro 25.000 nicht überschreiten.
15.4
Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet der Anbieter nur, sofern der Datenverlust bzw. die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht durch den Anbieter verursacht worden ist. Die Haftung des Anbieters ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
15.5
Der Anbieter haftet nicht für die Dateninhalte und die Datenkonsistenz der Daten des Kunden.
15.6
Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Verschaffung der STACKIT Cloud Services oder für Verzögerungen der Verschaffung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Ausfällen von Internet oder sonstigen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht gemäß Ziff. 15.1 oder 15.2 zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Anbieter die Verschaffung des STACKIT Cloud Services wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist (z.B. keine Bereitstellung der erforderlichen Schnittstelle durch den Kunden), ist der Anbieter, sofern noch kein Leistungsaustausch stattgefunden hat, zum Rücktritt vom Vertrag, andernfalls zur Kündigung des Vertrags zum Bezug der jeweils betroffenen Abonnements berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit der Kunde infolge der Verzögerung der Verschaffung die Abnahme des abonnierten STACKIT Cloud Services nicht zuzumuten ist, kann der Kunde durch unverzügliche Erklärung in Textform gegenüber dem Anbieter den Vertrag zum Bezug des jeweils betroffenen Abonnements kündigen.
15.7
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen, soweit sich der Mangel nicht auf eine vom Anbieter zugesicherte Eigenschaft bezieht.
15.8
Die Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden verjähren innerhalb von einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziff. 15.1.
15.9
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
15.10
Soweit die Haftung des Anbieters gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
15.11
Für Schäden, die ausschließlich auf die Nutzung des kostenlosen Portals zurückzuführen sind (d.h. ohne, dass gleichzeitig auch Abonnements betroffen sind), haftet der Anbieter nur nach Ziffer 15.1; eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
16. Nutzung von kostenlosen Services zu Testzwecken und kostenloser Testzugang
16.1
Soweit der Anbieter dem Kunden Services kostenlos bzw. kostenlos zu Testzwecken zur Nutzung überlässt (insbesondere Vorschauversionen, Alpha-/Betatests, Free Trials, Testzugänge, etc.) („kostenlose Services“), gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen. Im Falle des Widerspruchs der nachfolgenden Regelungen zu den übrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen, haben diese Regelungen zur Nutzung von kostenlosen Services insoweit Vorrang.
16.2
Kostenlose Services, welche über das Portal bezogen werden können, werden in der Kostenkalkulation über das Portal nicht aufgeführt und dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
16.3
Spezielle kostenlose Services, welche Testzwecken dienen, sind als solche im Portal gekennzeichnet (z.B. als Beta, Free Trial, Testzugang) („kostenlose Services zu Testzwecken“).
16.4
Kostenlose Services zu Testzwecken stellen keine vollständig entwickelten Produkte dar und können Fehler, mangelnde Funktionalität, Bugs oder sonstige Probleme beispielsweise in Form von Datenverlusten, Datenbeeinträchtigungen, Störungen, Verzögerungen und Schäden hervorrufen.
16.5
Der Anbieter ist berechtigt, einen kostenlosen Service zu Testzwecken jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen, zu modifizieren oder zu ändern.
16.6
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erhalt bzw. Fortsetzung des kostenlosen Services zu Testzwecken; der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen kostenlosen Service zu Testzwecken fortzuentwickeln oder als finales Produkt anzubieten.
16.7
STACKIT ist berechtigt, vom Kunden hinsichtlich des kostenlosen Services zu Testzwecken gegenüber STACKIT oder dem Reselling-Partner erteiltes Feedback zur Entwicklung, Weiterentwicklung oder sonstigen Verbesserungen von Produkten und Services zu nutzen.
16.8
Der Anbieter haftet für Schäden, die durch die Nutzung von kostenlosen Services entstehen, gemäß Ziff. 15.1 entsprechend. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
16.9
Sofern der Anbieter dem Kunden einen Zeitraum zur kostenlosen Nutzung der STACKIT Cloud Services gewährt, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für sämtliche vom Kunden abonnierten STACKIT Cloud Services innerhalb des kostenlosen Nutzungszeitraums.
17. Vertraulichkeit
17.1
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei während der Vertragslaufzeit sowie fünf (5) Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung vertraulich zu behandeln, insbesondere diese Dritten nicht offenzulegen, durch angemessene technische, organisatorische und rechtliche Geheimhaltungsmaßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen und ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden. Das Recht zur ordentlichen Kündigung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung ist ausgeschlossen.
17.2
Vertrauliche Informationen sind dabei Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (im Sinne des § 2 Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen) sowie sonstige Informationen, die vernünftigerweise als vertraulich zu bewerten sind und sämtliche Informationen oder Dokumente, die einer Partei von der anderen Partei oder einer Gesellschaft der Schwarz Gruppe oder über die andere Partei oder eine Gesellschaft der Schwarz Gruppe im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden.
17.3
Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn und soweit
- vertrauliche Informationen bei Vertragsschluss der anderen Partei bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite rechtmäßig, d. h. ohne, dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschrift oder behördliche Anordnung verletzt wird, bekannt werden;
- vertrauliche Informationen bei Vertragsschluss öffentlich bekannt sind oder danach ohne eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtung öffentlich bekannt werden;
- vertrauliche Informationen von der anderen Partei durch eigenständige Entdeckung oder Schöpfung oder anhand eines öffentlich verfügbar gemachten Produkts erlangt wurden;
- die Offenlegung im Rahmen der Zusammenarbeit oder zur Wahrung der rechtlichen Interessen der Partei erforderlich ist und diese gegenüber entsprechend der oben bezeichneten Verpflichtung schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichteten Hilfspersonen oder berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern erfolgt;
- die Offenlegung des Kunden oder einem mit dem Kunden gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gegenüber einem entsprechend der oben bezeichneten Verpflichtung schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichteten anderen gem. §§ 15 ff. AktG mit dem Kunden verbundenen Unternehmen erfolgt;
- die Offenlegung von einer Gesellschaft der Schwarz Gruppe gegenüber einer entsprechend der oben bezeichneten Verpflichtung schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichteten anderen Gesellschaft der Schwarz Gruppe erfolgt;
- die eine Partei die andere Partei von der Verpflichtung entbunden hat;
- in den Fällen des § 5 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder
- wenn durch oder aufgrund Gesetzes oder einer gerichtlichen bzw. behördlichen Entscheidung eine zwingende Offenlegungspflicht besteht. In diesem Fall werden sich die Parteien jeweils unverzüglich hiervon schriftlich oder in Textform in Kenntnis setzen und den Umfang der Offenlegung im Rahmen des rechtlich Zulässigen gemeinsam festlegen.
17.4
Gesellschaften der Schwarz Gruppe sind die D. Schwarz Beteiligungs-KG sowie sämtliche Gesellschaften im In- und Ausland, an denen die vorstehende Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich am Kapital beteiligt ist.
18. Verschwiegenheitspflicht
Der Anbieter ist sich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern gemäß § 203 StGB bewusst. Hinsichtlich der vom Kunden im Rahmen der Nutzung der STACKIT Cloud Services hochgeladenen Daten („Inhaltsdaten“) sind der Anbieter und seine Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Anbieter hat beim Einsatz von Subunternehmern, welche im Rahmen ihrer Dienstleistung für den Anbieter potenziell Kenntnis von Inhaltsdaten erlangen könnten, sicherzustellen, dass diese zur Verschwiegenheit verpflichtet werden und nur insoweit Kenntnis nehmen können, wie es für die Ausführung der jeweiligen Leistungserbringung erforderlich ist. Für den Fall des Einsatzes eines weiteren Subunternehmers durch den von dem Anbieter beauftragten Subunternehmer, verpflichtet der Anbieter den von ihm beauftragten Subunternehmer zur vertraglichen Weiterleitung der gleichen Verschwiegenheitspflichten, welche dem von dem Anbieter beauftragten Subunternehmer auferlegt wurden.
19. Änderung der Nutzungsbedingungen
19.1
Für den Fall, dass dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarem Grund erforderlich ist und die Ergänzung oder Änderung der Nutzungsbedingungen den Kunden nicht unzumutbar benachteiligen, insbesondere weil sich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht überwiegend zu Ungunsten des Kunden verschiebt, ist STACKIT bzw. der Anbieter berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise zu ändern. Hierunter fallen regulatorische oder rechtliche Gründe, Gründe der Sicherheit, Weiterentwicklung, Optimierung und Hinzufügung von Leistungsinhalten, technische Anpassungen und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Portals.
19.2
In allen Fällen der Ergänzungen und Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail mindestens acht (8) Wochen vor Wirksamwerden der neuen Nutzungsbedingungen die Änderungen mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nach Zugang der Änderungsmitteilung und bis zum Wirksamwerden der Änderungen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge, den Fristbeginn, die Frist und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde der Änderung der Nutzungsbedingungen widerspricht, steht STACKIT bzw. dem Anbieter ein ordentliches Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung hinsichtlich (i) der Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services, sofern diese von der Änderung betroffen sind oder (ii) der Reserved STACKIT Cloud Services, sofern diese von der Änderung betroffen sind und – sofern die Änderung das Portal betrifft – (iii) sämtlicher Verträge (d.h. (i) oder (ii) und die Nutzungsbedingungen) zu.
20. Schlussbestimmungen
20.1
Diese Nutzungsbedingungen sind die ausschließliche vertragliche Grundlage, um sich als Kunde für das Portal zu registrieren. Für die Nutzung der angebotenen STACKIT Cloud Services gelten neben den vorliegenden Nutzungsbedingungen und der dem jeweiligen STACKIT Cloud Service zugrundeliegenden Servicebeschreibung bzw. Leistungsschein gegebenenfalls noch abweichende oder ergänzende Regelungen, welche für den Kunden vor Vertragsschluss über das Portal einsehbar sind. Etwaig entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
20.2
Für die sich aus diesen Nutzungsbedingungen sowie geschlossenen Abonnements zwischen dem Kunden und dem Anbieter resultierenden Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
20.3
Sollten einzelne Regelungen der Nutzungsbedingungen oder eines Abonnements ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Regelungen der Nutzungsbedingungen oder des Abonnements. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt – soweit gesetzlich zulässig – diejenige gültige, wirksame und durchführbare Regelung, die der wirtschaftlichen Absicht und dem Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für unbeabsichtigte Lücken in diesen Nutzungsbedingungen oder dem Abonnement.
20.4
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder Abonnements von STACKIT Cloud Services ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart.
20.5
Im Falle einer Streitigkeit sind die Parteien berechtigt, vor der Durchführung eines Gerichtsverfahrens eine Schlichtung im Rahmen der jeweils aktuell gültigen Schlichtungsordnung der zuständigen IHK-Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten durchzuführen. Sofern die zuständige Schlichtungsstelle keine Schlichtungsordnung für IT-Streitigkeiten bereitstellt, bildet die IT-Schlichtungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) die Grundlage des Schlichtungsverfahrens.
Version: 1.2, gültig ab 28.10.2024